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Verbrecherische Schreiben Inkasso-Terror: Fünf Alarmzeichen, woran Sie einen Betrüger erkennen

FOCUS-Online  30. APRIL 2019

 

Immer mehr Deutsche haben Ärger mit Inkassobüros. Seit es das Portal Inkasso-Check der Verbraucherzentralen gibt, nutzen es jeden Monat 10.000 Betroffene. Zumeist geht es um die Frage, ob eine Forderung juristisch zulässig ist. In solchen Fällen können Sie unter www.inkasso-check.de prüfen lassen, oh Sie wirklich zahlen müssen und die Höhe der Kosten berechtigt ist. Doch es gibt auch eindeutige Hinweise, an denen Sie einen Betrüger entlarven können.

Alarmsignal eins: Forderungen viel zu hoch

Inkassofirmen verdienen über Gebühren, die sie auf die ursprüngliche Forderung aufschlagen. Sie dürfen für ihre Dienste nur so viel berechnen, wie Anwälte verlangen würden. „Unseriöse Inkassofirmen arbeiten oft mit überhöhten Gebühren“, warnt die Stiftung Warentest. Geldeintreiber dieser Art stellen unter Phantasienamen Kosten in Rechnung, die überhaupt nicht erlaubt sind – wie zum Beispiel eine „Vernunftsappellgebühr“ oder „Evidenzhaltungskosten“.  Auch Gebühren für Beratung oder Verwaltung sprechen für einen Betrüger. Forderungen für Kontoführung, Bonitätsauskunft oder Identitätsfeststellung sind oft ebenfalls unzulässig. Ein weiterer Trick: Bei Bagatellforderungen werden die Kosten unangemessen in die Höhe getrieben.

Alarmsignal zwei: Gewinnspiele, Abos, Erotikdienste

Nichts bestellt, nie eine Dienstleistung genutzt – und doch liegt plötzlich eine Mahnung wegen einer angeblich offenen Rechnung in Briefkasten oder E-Mail-Postfach. Betrüger ziehen auch mit gefälschten Inkasso-Schreiben ihren Opfern das Geld aus der Tasche. Grund für die Rechnungen sind häufig Gewinnspiele, Abos oder Erotikdienste. Die Fake-Schreiben beruhen auf Behauptungen, die durch nichts zu belegen sind: die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel, vermeintliche Anrufen bei einer  Erotik Hotline oder der Gebrauch von kostenpflichtigen Routenplanern im Internet.

Alarmsignal drei: Überweisungskonto im Ausland

Vorsicht ist auch geboten, wenn der deutsche Absender ein Bankkonto im Ausland angegeben hat. Denn Betrüger verlangen oftmals, das Geld auf eine Kontoverbindung im Ausland zu überwiesen, um es schneller abheben oder in dunkle Kanäle weiterleiten zu können. Zu erkennen ist das an den ersten beiden Buchstaben der Kontonummer IBAN: etwa MT für Malta oder RO für Rumänien, beides oft genannte Zielorte für solche Überweisungen.Seien sie außerdem auf der Hut, wenn eine Inkasso-Forderung per E-Mail oder SMS versendet wurde. Zwar ist dieses Vorgehen vom Gesetz her erlaubt. Doch egal ob Brief, E-Mail oder SMS, in dem Schreiben muss eine ladungsfähige Adresse zu finden sein. Ladungsfähig bedeutet, dass der Geldeintreiber an dem angegebenen Ort tatsächlich zu finden ist. Manchmal lässt sich allerdings schon durch eine einfache Recherche im Internet feststellen – zum Beispiel mit Google Earth –, dass die genannte Adresse falsch ist.

Alarmsignal vier: keine Registrierung

Schulden eintreiben dürfen nur registrierte Firmen oder Rechtsanwälte. Inkassobüros müssen bei den Amts- oder Landgerichten zugelassen sein. Für die Aufsicht ist normalerweise das Gericht am Geschäftssitz der Gesellschaft  zuständig. Außerdem müssen die Geldeintreiber dem Empfänger bereits im ersten Schreiben klar mitteilen, wer etwas von ihm aus welchem Grund haben möchte. Und ein Schuldner kann darauf bestehen, dass alle Kosten und Gebühren auch für Laien verständlich aufgeführt sind.

Ob ein angebliches Inkassobüro tatsächlich angemeldet ist, können Sie unter www.rechtsdienstleistungsregister.de kostenlos nachsehen. Ist der Name dort zu finden, bedeutet das jedoch nicht automatisch, dass das Unternehmen seriös arbeitet. Denn einige Betrüger missbrauchen den Namen registrierter Büros: Sie kopieren dazu einfach den Briefkopf einer solchen Firma.

Alarmsignal fünf: Psycho-Terror als Druckmittel

Abzocker können Sie auch daran erkennen, dass Sie psychisch unter Druck gesetzt werden – mit Schufa-Einträgen oder einer angedrohten Strafanzeige. Beides soll verunsichern und den Schuldner zur schnellen Zahlung animieren. Darüber hinaus versuchen Inkassobüros, Verbraucher zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung zu drängen. Hier sollten Sie sehr vorsichtig sein: denn daran ist oft ein vorformuliertes Schuldanerkenntnis gebunden. Es gibt sogar schlimme Fälle, wo Mitarbeiter körperliche Gewalt auf die Schuldner ausgeübt haben. Dagegen arbeiten seriöse Inkassofirmen ohne Druckmittel: aggressives Verhalten am Telefon, nächtliche Anrufe, Hausbesuche oder Anfragen bei Nachbarn sind hier tabu. Wenn sich eine registrierte Firma so verhält, kann sie ihre Zulassung verlieren. Haben Sie mit einem Geldeintreiber zu tun, der Sie mit Psychotricks unter Druck setzt, sollten Sie beim zuständigen Gericht vor Ort eine Beschwerde einreichen. Auch bei Drohung mit einer Zwangsvollstreckung brauchen Sie nicht in Panik zu verfallen. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen können nämlich erst erfolgen, wenn es ein Gerichtsurteil oder einen Vollstreckungsbescheid zu Ihren Ungunsten gegeben hat. Vorher kann der Geldeintreiber weder den Gerichtsvollzieher vorbeischicken noch Ihren Lohn pfänden.

Bezahlte Rechnungen: trotzdem Widerspruch einlegen

Oft verschicken Geldeintreiber auch Forderungen für Rechnungen, die der Kunde längst bezahlt hat. Wichtig: Ignorieren Sie solche Post nicht. „Legen Sie Widerspruch ein, damit der Absender weiß, dass seine Forderung unberechtigt ist“, rät die Stiftung Warentest. Außerdem verhindern Sie dadurch, dass das Inkassobüro einen Eintrag bei der Schufa veranlasst.  Machen Sie dies unbedingt schriftlich – ein Telefonat lässt sich später nicht beweisen.