MÜNCHEN I BERLIN I SALZBURG

vw-skandal

Erstes Urteil im VW-Skandal: Autofahrer bekommt Geld zurück!

Von der österreichische Kanzlei Poduschka Anwaltsgesellschaft mbH, als langjähriger Partner von AKZEPTA und auch Leitbetrieb der „Serviceinitiative Leitbetrieb Österreich“.


Laut Gericht hätte der Kläger den Pkw nicht gekauft, wenn er gewusst hätte, dass das Fahrzeug manipuliert war. Er darf sein Auto zurückgeben und bekommt den Kaufpreis großteils wieder.
„Diese Entscheidung öffnet die Türe für flächendeckende Geltendmachung der Irrtumsanfechtung, da wohl kein Autokäufer aus der Masse der angebotenen Modelle und Marken sich genau für ein Auto entschieden hätte, dem bei Kenntnis der Manipulation eine Typengenehmigung versagt worden wäre“, sagte der Anwalt des Klägers, Michael Poduschka, am Dienstag zur APA.

Das Landesgericht Linz ist bei der Irrtumsanfechtung der Argumentation des Klägers, wonach niemand ein manipuliertes Fahrzeug gekauft hätte, gefolgt.

Wie viel das Auto – in dem Fall ein 2014 gekaufter VW Touran – tatsächlich ausgestoßen hat und wie sich das auf die Fahrleistung ausgewirkt hat, ist für das Gericht nicht relevant. Es sei „lebensnah, dass auch ein langjähriger Kunde (wie wohl jeder durchschnittliche Konsument) ‚manipulierte‚ Fahrzeuge nicht kaufen würde, auch wenn die ‚Manipulation‚ womöglich gar keinen Einfluss auf relevante Eigenschaften haben könnte, haftet einem solchen Fahrzeug doch ungeachtet dessen der Makel des Ungewissen und Unredlichen an“, so die Linzer Richterin.

Der Händler habe den Käufer nicht über das Vorhandensein der Software aufgeklärt und dadurch „den Irrtum durch Unterlassen adäquat veranlasst“. Dass der Beklagte selbst nichts von der Software wusste, sei nicht entscheidend, zumal es auf ein Verschulden nicht ankomme.

Was das Geld betrifft, hat sich der Kläger nicht ganz durchgesetzt. Er hat Mitte 2014 31.750 Euro für seinen VW Touran bezahlt, bekam aber nur 23.000 Euro plus Zinsen, insgesamt sohin 25.000 Euro zugesprochen. Das Gericht hat nämlich ein sogenanntes Benutzungsentgelt abgezogen – nach Meinung von Anwalt Poduschka zu viel. „Die vom Erstgericht vorgenommene Berechnung – ein Abstellen auf den Händlereinkaufspreis – berücksichtigt nicht, dass der Käufer ohne den vom Händler verursachten Irrtum sein Auto noch jahrelang behalten hätte und ihn daher der in den ersten Jahren eintretende Wertverlust nicht so übermäßig treffen kann. Hinsichtlich dieses Punktes werden wir berufen.“

Volkswagen hat vergangenen Herbst zugegeben, weltweit bei mehr als elf Millionen Fahrzeugen eine illegale Software verwendet zu haben. Diese korrigierte die Abgaswerte auf dem Prüfstand nach unten. Im Straßenbetrieb sind die Emissionswerte etwa bei gesundheitsschädlichen Stickoxiden (NOx) deutlich höher. In Österreich sind rund 388.000 Fahrzeuge des VW-Konzerns betroffen.

Quelle: www.nachrichten.at >> Zur Originalansicht

Serviceprofil des Leitbetriebes

Wichtige Information für alle Geschädigten im VW-Skandal finden Sie hier. Infoschreiben für alle Betroffenen Akzepta Kunden im VW-Skandal! Ansicht

Der Link zum Urteil

Homepage Poduschka AnwaltsgmbH